Spenden an die Ortsvereinigung |
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Ungeachtet der öffentlichen Diskussionen über das Thema "Spenden", bekennt sich die OV zu dieser Art der Unterstützung unserer vielfältigen Aufgaben. |
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Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke nach der Anlage zum letzten uns zugegangenen Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Gelnhausen, Steuer-Nr. 019 250 35034, vom 12.11.2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. |
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Wir sichern ihnen zu, dass zugewendete Beträge nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Die gemeinnützigen Zwecke fallen unter die Zwecke, die nach der Liste in der Anlage 7, Ziffer 8, zu den Einkommensteuer-Richtlinien allgemein als besonders förderungswürdig anerkannt werden. |
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Seit dem 01.01.2007 können Spenden bis € 200,00 mittels Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug steuerlich geltend gemacht werden.
Erst ab einer Spendenhöhe über € 200,00 ist die Vorlage einer Zuwendungsbestätigung (bisher: Spendenquittung) erforderlich. |
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Bankverbindung der DRK Ortsvereinigung Vogelsberg: |
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